Autoführerschein
Klasse B
Beschränkungen: PKW bis 3,5t & Anhänger bis 750 kg
Mindestalter: 18
Klasse Bf17
Beschränkungen: PKW bis 3,5t & Anhänger bis 750 kg
Mindestalter: 17
Klasse B197
Beschränkungen: PKW bis 3,5t und Anhänger bis 750 kg
Mindestalter: 18
Autoführerschein Recklinghausen-Süd
Infos zu Klassen B | Bf17 | B197
Die Klasse B ist der Führerschein für das Auto und hieß früher mal Klasse 3. Es dürfen PKW´s bis 3,5t und ein Anhänger bis 750 kg gefahren werden und Zweiräder der Klasse AM.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Die Anmeldung in der Fahrschule kann mit 17,5 Jahren erfolgen, die theoretische Prüfung kann mit 17 Jahren und 9 Monaten, die praktische Prüfung mir 17 J. und 11 Monaten abgelegt werden.
Die Ausbildung umfasst in der Theorie:
12x Grundstoff* und 2x Zusatzstoff Klasse B
*6x bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse
Praxis:
Grundausbildung, Aufbaustufe, Leistungsstufe, 12 Sonderfahrten und Prüfungsvorbereitung.
Prüfungen Theorie und Praxis
Für die Anmeldung in der Fahrschule wird benötigt:
- Personalausweis oder Pass mit Aufenthaltstitel
- Ggf. vorhandener Führerschein bei Vorbesitz,
- Ggf. Einverständniserklärung od. Begleitung eines Erziehungsberechtigten
- Die Grundgebühr zzgl. Betrag für das Lehrmaterial.
Nach der Anmeldung kann es mit der theoretischen und praktischen Ausbildung sofort losgehen.
Für den Antrag beim zuständigen Bezirksamt muss vorhanden sein:
- Personalausweis, Pass ggf. mit Aufenthaltstitel
- Teilnahmebescheinigung Erste-Hilfe-Kurs (Teilnahmebescheinigung nach dem 01.04.2015)
- Bescheinigung über Sehtest
- Biometrisches Passbild
- Anmeldebescheinigung der Fahrschule
- Ggf. vorhandener Führerschein
- Entgelt zur Antragstellung
Nach Bearbeitung des Führerscheinantrags erhalten wir die Information, dass die Prüfungen abgelegt werden können.
Es dürfen PKW´s bis 3,5t und ein Anhänger bis 750 kg gefahren werden.
Das Mindestalter beträgt 17 Jahre.
Die Anmeldung in der Fahrschule kann mit 16,5 Jahren erfolgen, die theoretische Prüfung kann mit 16 Jahren und 9 Monaten, die praktische Prüfung mit16 J. und 11 Monaten abgelegt werden. Begleitendes Fahren ab 17 ermöglicht es, bereits ab 17 Jahren ein Jahr Fahrzeuge der Klasse B, B197, B96 und BE (nach entsprechender Ausbildung und Prüfung) in Begleitung eines Menschen zu fahren, der mind. 30 Jahre alt ist, 5 Jahre den Führerschein der Klasse B besitzt und nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister hat.
Mit dem 18. Geburtstag kann die Prüfbescheinigung in einen regulären Führerschein der Klasse B umgetauscht werden.
Die Ausbildung umfasst in der Theorie:
12x Grundstoff* und 2x Zusatzstoff Klasse B
*6x bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse
Praxis: Grundausbildung, Aufbaustufe, Leistungsstufe, 12 Sonderfahrten und Prüfungsvorbereitung.
Prüfungen Theorie und Praxis
Für die Anmeldung in der Fahrschule wird benötigt:
- Personalausweis oder Pass mit Aufenthaltstitel
- Ggf. vorhandener Führerschein bei Vorbesitz
- Ggf. Einverständniserklärung od. Begleitung eines Erziehungsberechtigten
- Die Grundgebühr zzgl. Betrag für das Lehrmaterial.
Nach der Anmeldung kann es mit der theoretischen und praktischen Ausbildung sofort losgehen.
Für den Antrag beim zuständigen Bezirksamt muss vorhanden sein:
- Teilnahmebescheinigung über Erste-Hilfe-Kurs ab 01.04.2015
- Bescheinigung über Sehtest
- Biometrisches Passbild
- Anmeldebescheinigung der Fahrschule
- Formular für den Antrag Bf17 und jeden Begleitenden (bei uns erhältlich)
- Kopie des Führerscheins von jedem Begleitenden
- Entgelt zur Antragstellung
Nach Bearbeitung des Führerscheinantrags erhalten wir die Information, dass die Prüfungen abgelegt werden können.
Die Schlüsselzahl B197 wird im Führerschein eingetragen, wenn die Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug mit gesonderter Schulung auf einem Schaltwagen erfolgt. Gefahren werden darf jeder PKW bis 3,5t mit Anhänger bis 750 kg und Fahrzeuge der Klasse AM, ab 18 Jahren bzw. bei Bf17 ab 17 Jahren mit Begleitung.
Anmeldung, Ausbildung und Prüfung entsprechen der Klassen B und Bf17.
Die Ausbildung und Prüfung erfolgt auf einem Automatikfahrzeug, was die Ausbildung und Prüfung vereinfacht. Es muss jedoch eine Schulung von 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert und bescheinigt werden.
Die Ausbildung umfasst in der Theorie:
12x Grundstoff* und 2x Zusatzstoff Klasse B
*6x bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse
Praxis:
Grundausbildung, Aufbaustufe, Leistungsstufe, 12 Sonderfahrten und Prüfungsvorbereitung.
Prüfungen Theorie und Praxis
Für die Anmeldung in der Fahrschule wird benötigt:
- Personalausweis oder Pass mit Aufenthaltstitel
- Ggf. vorhandener Führerschein bei Vorbesitz
- Ggf. Einverständniserklärung od. Begleitung eines Erziehungsberechtigten
- Die Grundgebühr zzgl. Betrag für das Lehrmaterial.
Nach der Anmeldung kann mit der theoretischen und praktischen Ausbildung sofort losgehen.
Für den Antrag beim zuständigen Bezirksamt muss vorhanden sein:
- Personalausweis oder Pass mit Aufenthaltstitel
- Teilnahmebescheinigung über Erste-Hilfe-Kurs ab 01.04.2015
- Bescheinigung über Sehtest
- Biometrisches Passbild
- Anmeldebescheinigung der Fahrschule
- Ggf. Formular für den Antrag Bf17 und jeden Begleitenden (bei uns erhältlich)
- Ggf. Kopie des Führerscheins von jedem Begleitenden
- Entgelt zur Antragstellung
Nach Bearbeitung des Führerscheinantrags erhalten wir die Information, dass die Prüfungen abgelegt werden können.
Zurzeit entspricht die Ausbildung mit der Schlüsselzahl B197 dem Standard
Mindestalter: 17 Jahre
Fahren-Lernen-Max
Führerschein in 7 Tagen
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